medi 10

E-Rezept

Das E-Rezept für Ärzte

Derzeit erfolgt die Auslieferung der neuen medi10 Version. Die Freischaltung des medi10 E-Rezept Moduls erfolgt im Laufe des Q1/2022. Sie können es bis 30.06.2022 kostenlos nutzen.

E-Rezept
Das ändert sich in Ihrer Praxis

Ab 01.01.2022 sind apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verpflichtend auf einem E-Rezept zu verordnen, sofern Sie technisch dazu in der Lage sind. Betroffen hiervon sind Fertigarzneimittel, Freitextverordnungen, Rezepturen und Wirkstoffverordnungen, die bisher auf einem Muster 16-Rezept ausgestellt wurden.

Die handschriftliche Unterschrift entfällt. Es erfolgt eine elektronische Signierung mit Ihrem HBA.

Es gibt weniger Rückfragen von Apothekern, da Formfehler in E-Rezepten deutlich seltener sind und die E-Rezepte von den Apotheken direkt digital weiterverarbeitet werden können.

E-Rezept
Varianten der Rezeptausstellung

In der Einführungsphase und für Patienten ohne Smartphone erstellen Sie einen Ausdruck für den Patienten. Das E-Rezept können Sie mit einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker auf DIN-A5- oder DIN-A4-Papier drucken.

Die digitale Version wird über Ihren Konnektor innerhalb der TI an den E-Rezept-Fachdienst geschickt.

Der Standardweg ist die Übermittlung an den E-Rezept-Fachdienst ohne Ausdruck. Der Patient/die Patientin erhält das E-Rezept automatisch in der App und löst es in der gewünschten Apotheke ein. 
 
Darüber hinaus bietet die App noch mehr.
Informationen für Ihre Patienten – So funktioniert die E-Rezept-App:
>https://youtu.be/4GalHrDj8Cs

Das Muster 16 kann weiterhin als Ersatzverfahren angewendet werden, z. B. bei Hausbesuchen oder wenn der Zugang zur TI nicht möglich ist.

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