ePA – Die elektronische Patientenakte
Die Krankenkassen sind seit Januar verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Am 1. Juli 2021 hat die ePA in den Arzt- und Zahnarztpraxen Einzug gehalten.
Die Krankenkassen sind seit Januar verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Am 1. Juli 2021 hat die ePA in den Arzt- und Zahnarztpraxen Einzug gehalten.