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Elektronische Patientenakte

ePA – Die elektronische Patientenakte

Die Krankenkassen sind seit Januar verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Am 1. Juli 2021 hat die ePA in den Arzt- und Zahnarztpraxen Einzug gehalten.

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Wir unterstützen Sie beim ePA-Start

Die ePA ermöglicht aktuell, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patienten schnell einsehbar sind, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne. In den kommenden Jahren wird die ePA stufenweise weiterentwickelt.

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