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Elektronische Patientenakte

ePA – Die elektronische Patientenakte

Die Krankenkassen sind seit Januar verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App zur Verfügung zu stellen. Am 1. Juli hält die ePA in den Arzt- und Zahnarztpraxen Einzug. Das bedeutet, dass der Zugang zur ePA über das Praxisverwaltungssystem möglich sein muss. Um eine Honorarkürzung des vertragsärztlichen Honorars zu vermeiden, müssen die notwendigen Komponenten bis zum 01.07.2021 nachweislich bestellt sein. Die Freischaltung und Inbetriebnahme sind im Quartal 3/2021 umzusetzen.

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Wir unterstützen Sie beim ePA-Start

Die ePA-Funktionalität in medi10 wird im Laufe des 3. Quartals zur Verfügung stehen. Die ePA ist Bestandteil des E-Health Pakets 1.0. Mit diesem Paket sind Sie dann auch schon bestens vorbereitet für die eAU-Pflicht zum 01.10.2021 und profitieren dabei von einem attraktiven Paketpreis.

Bestellen Sie jetzt, um Sanktionen zu vermeiden: >> Zum Bestellfax.

Ihr Konnektor benötigt ein Software-Upgrade (PTV4). Das Upgrade der KocoBox wird Ihnen automatisch zum Pflichttermin zur Installation bereitgestellt. Eine Bestellung ist nicht notwendig.

Besitzen Sie einen anderen Konnektor, wenden Sie sich an den jeweiligen Konnektor-Hersteller zur Bestellung des zum 01.07.2021 notwendigen PTV Upgrades.

Die ePA ermöglicht aktuell, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patienten schnell einsehbar sind, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne. In den kommenden Jahren wird die ePA stufenweise weiterentwickelt.

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